IMMOBILIENMARKT: Neuer Referenzwert des Katasters ab Januar 2022

DOMUS DP Real Estate

Das neue Gesetz bewirkt eine mögliche Steuererhöhung für Immobilienkäufer ab dem 1. Januar 2022. Es wird sich auch auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Vermögenssteuer auswirken.

Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Immobilienkäufer

Wie beim Kauf einer Immobilie in jedem Land gibt es viele zusätzliche Kosten, die Sie beim Kauf einer Immobilie in Spanien berücksichtigen sollten. Zusätzliche "versteckte" Kosten, die berücksichtigt werden müssen, umfassen Notargebühren, Grundbuchgebühren, Immobilienagenturgebühren und eine beträchtliche Menge an Grundsteuern.

Die Steuer auf dokumentierte Rechtsakte (AJD) muss beim Kauf von neu gebauten Immobilien und die Grunderwerbsteuer (ITP) beim Kauf einer Wiederverkaufsimmobilie gezahlt werden.

Bisher war die Bemessungsgrundlage sowohl der Grunderwerbsteuer als auch der Dokumentierten Gesetzlichen Steuer bei allen Immobilientransaktionen der "reale" Wert der Immobilie (d. h. der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarte Kaufpreis der Immobilie), es sei denn, die Steuerbehörden können nachweisen, dass der Marktwert höher ist. In einem Versuch, die Steuerstreitigkeiten, die sich aus diesen Fällen ergeben, zu reduzieren, hat das neue Gesetz einen "Referenzwert" eingeführt, der als Steuerbemessungsgrundlage verwendet werden soll. Liegt der Kaufpreis tatsächlich über diesem "Referenzwert", so ist der Kaufpreis zugrunde zu legen. Diese wird ab dem 1. Januar 2022 eingeführt.

Der "Referenzwert" wird jährlich vom Katasteramt auf der Grundlage der von den Notaren festgestellten Preise und unter Berücksichtigung des geografischen Gebiets und der Art der Immobilie festgelegt. Dabei wird jedoch nicht der Zustand der Immobilie berücksichtigt oder ob eine Reform, die einen niedrigeren Kaufpreis bedeutet hätte, notwendig ist. Dies bedeutet, dass eine ähnlich große Wohnung im selben Gebäude den gleichen "Referenzwert" hat, unabhängig vom Zustand der Immobilie und der Qualität einer Renovierung. Für den Fall, dass ein Käufer ein Haus erwirbt, das einer erheblichen Renovierung bedarf, muss er den "Referenzwert" verwenden, um die Grunderwerbsteuer zu berechnen, auch wenn sie viel höher ist als der Marktwert.

Hauskäufer können Berufung einlegen, wenn sie der Ansicht sind, dass dieser "Referenzwert" höher ist als der Marktwert, was den Nachweis erbracht, dass der Marktwert niedriger ist. Dies ist das Gegenteil von dem, was vorher passiert ist, als es in der Verantwortung der Steuerbehörden lag, zu beweisen, dass der Marktwert höher war als die Steuerbemessungsgrundlage, so dass die Beweislast jetzt bei den Käufern von Immobilien selbst und nicht bei den Steuerbehörden liegt.

Wenn es keinen "Referenzwert" gibt, ist die Steuerbemessungsgrundlage der vereinbarte Preis oder Marktwert, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Schenkungs-, Erbschafts- und Vermögenssteuer

Dieser "Referenzwert" wird ab dem 1. Januar 2022 auch als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer herangezogen. Wie bei der Grunderwerbsteuer wird esder Mindestwert sein, der verwendet wird, wenn ein Haus geerbt oder gespendet wird, so dass selbst wenn ein niedrigerer Wert in einer Transaktion vor einem Notar deklariert wird, stattdessen der "Referenzwert" verwendet wird.

Der neue "Referenzwert" wirkt sich auch auf die Vermögensteuer aus, eine Steuer, die auf das Nettovermögen erhoben wird und einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, obwohl sie nicht streng als Bemessungsgrundlage verwendet wird.

Die Steuerbemessungsgrundlage gilt in diesem Fall als der größte der folgenden Werte: der Katasterwert, der für die Zwecke anderer Steuern ermittelte Wert oder der Kaufpreis. Wenn also ein Steuerpflichtiger gegen den Wert, auf dem die Vermögensteuer basiert, Berufung einlegen möchte, müsste er gegen den Preis Einspruch einlegen, zu dem die Immobilie entweder durch Kauf, Erbschaft, Schenkung oder Schenkung erworben wurde.

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